Ich biete ihnen zwei Planungsvarianten an, die in zwei Modulen aufeinander aufbauen.
Das Planungshonorar hängt dabei zum einen von der Größe des Gartens ab, zum anderen können Zulagen berechnet werden, wenn erhöhte gestalterische Anforderungen durch Höhenunterschiede oder die Einbeziehung von vorhandenem Bewuchs gefordert sind.
Die Zulagen für den Höhenunterschied und die Intensität des Pflanzenbestandes bewegen sich zwischen 0 und 30%. Ein Höhenunterschied von 125 cm beispielsweise kostet eine Zulage von 10%; sind zum Beispiel mehr als 10 Gehölze mit raumbildender Wirkung vorhanden, wird ein Zuschlag von 20% berechnet, jeweils vom Modulhonorar ausgehend.
MODUL I:
• ein colorierter Entwurf, Maßstab 1:50*
• ein schwarz-weißer Abzug, M 1:50*
• Bäume und Großsträucher mit Benennung der Art-Namen
• alle anderen Pflanz- und Ansaatflächen mit Benennung der Pflanzengruppe
• eine perspektivische Ansichtsskizze
MODUL II:
• MODUL I
• ein Pflanzplan auf der Grundlage des Entwurfes im Maßstab 1:50
• eine Pflanzenliste mit botanischen und deutschen Pflanzennamen, geeignet zur Pflanzenbestellung oder Pflanzenpreisanfrage bei Ihrer Baumschule oder Ihrem Pflanzenhandel
Honorarbeispiele für
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MODUL I
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MODUL II
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Gartengröße
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Preis in € netto
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Preis in € netto
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bis 50m²
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195,-
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325,-
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51 - 200m²
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350,-
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485,-
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500 - 1000m²
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620,-
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795,-
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HONORARBEISPIEL I:
Der Garten ist 48 m² groß, der größte Höhenunterschied beträgt 38 cm.
Es befindet sich kein Bewuchs auf dem Neubaugrundstück. Die Kunden wünschen das Modul I.
Modul I, bis 50 m² Gartengröße: 195,-€;
Keine Zulage, weil die Höhendifferenz geringer als 75 cm ist.
Keine Zulage, weil keine Bepflanzung vorhanden ist.
Ergibt eine Honorarsumme von 195,- € zzgl. gesetzl. Mwst.
HONORARBEISPIEL II:
Der Garten ist 175 m² groß, der größte Höhenunterschied beträgt 125 cm.
Es stehen 4 erhaltenswerte Obstbäume, eine 8 m hohe Linde und 7 Solitärsträucher auf dem Grundstück. Der Kunde wünscht das Modul II.
Modul II, 51 – 200 m² Gartengröße: 485,-€;
Zulage 10% für Höhendifferenz von 76 – max. 150 cm: 48,50 €,
Zulage 20% für Pflanzenbestand von mehr als 10 Einzelgehölzen: 97,- €.
Ergibt eine Honorarsumme von 630,50 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Die oben genannten Preise gelten dann, wenn maßstabsgerechte Planunterlagen des Grundstück und der bestehenden bzw. geplanten Gebäude sowie angrenzender Bauteile vorhanden sind (auch wenn diese auf getrennten Vorlagen und in verschiedenen Maßstäben sind).
Sind aufwändige Aufmaßarbeiten in der Fläche oder in der Höhe zur Herstellung einer Plangrundlage notwendig, wird der Aufwand nach angefallenen Stunden auf Nachweis berechnet.
* Sollte der Garten aufgrund seiner Größe im Maßstab 1:50 nicht mehr auf dem größtmöglich zu vervielfältigendem Papier darstellbar sein (91 cm Papierbreite), wird im Maßstab 1:100 geplant.
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